Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die EU-Whistlebowing-Richtlinie

 

Im Juni 2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (“HinSchG”) veröffentlicht, das schließlich am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. 

Das Gesetz schreibt die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Benennung einer Ombudsperson für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor vor, wenn diese mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.

Das Gesetz dient dem verbesserten Schutz von Personen, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Organisationen melden – so genannten Whistleblowern. Die interne Meldestelle ist dabei der organisatorische Anlaufpunkt zur Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße. 

Ein erfolgreiches Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitern, aber auch Geschäftspartnern, Kunden und anderen Stakeholdern einen geschützten Raum, um auf mögliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Unternehmen haben so die Möglichkeit, auf eventuelle Verstöße zu reagieren, ihre Prozesse anzupassen und nicht zu letzt Reputationsschäden zu vermeiden. Neben der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung kann ein funktionierendes Hinweisgebersystem also durchaus zum Wettbewerbsvorteil werden. 

Die Datenschutz- und Compliance-Experten von ePrivacy übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle nach § 13 HinSchG und bieten damit die externe Dienstleistung einer Ombudsperson an. Im Rahmen dieser Tätigkeit baut ePrivacy ein Hinweisgebersystem einschließlich Meldekanälen und der erforderlichen Software im Unternehmen auf.

Dabei arbeiten wir mit dem Hinweisgebersystem „Whistly“ (www.whistly.org) zusammen und haben so für viele unserer Kunden die Wistleblowerrichtlinie bereits pragmatisch umgesetzt. 

Verfügen Sie über mehr als 50 Beschäftigte und möchten das Thema gerne von externen Experten abgedeckt wissen?  

 

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